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DRK-Kreisverband Eisenach

Rot-Kreuz-Weg 1
99817 Eisenach

Tel.: 03691/ 887- 100
Fax: 03691/ 887- 199

Info@
KV-Eisenach.DRK.de

Satzung

Ihr persönliches Exemplar der vollständigen Satzung können Sie hier herunterladen (PDF, 136KB).

§ 1 und 2 der Satzung des DRK Kreisverbandes Eisenach (gültig seit 24.09.2002):

§ 1 Selbstverständnis  

(1) Der ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e. V.” ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Eisenach sowie den Städten und Gemeinden Treffurt, Creuzburg, Ifta, Krauthausen, Hallungen, Nazza, Mihla, Frankenroda, Ebenshausen, Lauterbach, Berka v. d. H., Bischofroda, Gemeinde Hörselberg, Ruhla, Seebach, Wutha-Farnroda, Wolfsburg-Unkeroda, Marksuhl, Ettenhausen/S., Oberellen, Unterellen, Kupfersuhl, Etterwinden, Lauchröden, Gerstungen, Berka/ Werra, Großensee, Dankmarshausen, Dippach, einschl. ihrer Ortsteile. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.  

(2) Der ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e. V.” ist Mitgliedsverband des ”Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e. V.".  

(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt der ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e. V." die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond Konferenzen ergeben. Er achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.  

(4) Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.  

(5) Der ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e. V." ist ein anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.  

(6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Kreisverband und seinen Ortsvereinen junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine.  

(7) Der ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e. V." bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung:

  • Menschlichkeit,
  • Unparteilichkeit,
  • Neutralität,
  • Unabhängigkeit,
  • Freiwilligkeit,
  • Einheit und
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für ihn und seine Gemeinschaften sowie deren Mitglieder verbindlich.

(8) Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

§ 2 Aufgaben

(1) Der ”Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e. V." stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 32 Abs. 1) insbesondere folgende Aufgaben:

  • Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

Diese Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

  • die Mitarbeit im Katastrophenschutz;
  • Erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällen;
  • Durchführung der Berg- und Wasserrettung;
  • Veranstaltungen zur Verbreitung des humanitären Völkerrechts;
  • Suchdienst, Familienzusammenführung;
  • die Durchführung von Hilfsaktionen und -transporten im In- und Ausland;
  • offene und verbandliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, wie Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten, Kurse und Veranstaltungen an Schulen, Bildungsangebote;
  • die Durchführung des Rettungsdienstes, des Notarztdienstes, einschließlich qualifiziertem Krankentransport sowie Krankenfahrdienst im Rahmen § 53 AO;
  • die medizinische, sanitätsdienstliche und betreuungsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen jeglicher Art;
  • die Durchführung von Fahrdiensten für alte Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen;
  • den Betrieb von Sozialstationen;
  • den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, wie Besuchs- und Beratungsdiensten, Tagesstätten, Wohnheimen, Pflegeheimen u.a., einschließlich der Versorgungs- und Dienstleistungen;
  • die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen, wie Betreutes Reisen, Seniorenfitness, wie z.B. Seniorengymnastik und Seniorenschwimmen, Seniorenbildung;
  • den Betrieb von Seniorenwohnanlagen;
  • den Betrieb von Kinderkrippen und Kindergärten, Kinder- und Jugendheimen, Kinder- und Jugendwohneinrichtungen sowie Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie diese flankierende Einrichtungen und Dienste;
  • die Vermittlung und Durchführung von Mutter/Vater-Kind-Kuren in Verfolgung mildtätiger Zwecke im Rahmen § 53 AO;
  • Beratungsdienste und Beratungsstellen; den Betrieb von Krankenhäusern, Notaufnahmen, Betriebssanitätsstellen, Sanitätsstellen;
  • Blutspenderwerbung und Betreuung;
  • die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für die Bevölkerung und für Zielgruppen, wie z.B. medizinische Berufe, Feuerwehren u.ä.. in Erster Hilfe, Sanitätsdienst, Krankenpflege;
  • das Sammeln von gebrauchten Textilien und Einrichtungsgegenständen und den Betrieb von Kleiderstuben und Möbellagern für den Zweck der Abgabe an Bedürftige;
  • den Betrieb von Mahlzeitendiensten, wie Essen auf Rädern und stationärer Mittagstisch;
  • die Mitarbeit in der Liga der Verbände der Wohlfahrtspflege;
  • die Zusammenarbeit mit anderen DRK-Verbänden sowie mit anderen Wohlfahrtsverbänden und Organisationen und Einrichtungen

(2) Der Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitglieder, seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine und der weiteren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Landkreis und der Stadt Eisenach und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.

(3) Der Kreisverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.  

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