Das Präsidium besteht aus den von der Kreisversammlung zu wählenden Präsidiumsmitgliedern:
und den Vertretern der Rotkreuz-Gemeinschaften:
sowie dem Rotkreuz-Beauftragten.
Die Amtszeit des Präsidiums beträgt 4 Jahre.
Das Präsidium beschließt über grundsätzliche Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband, soweit diese nicht der Kreisversammlung zugeordnet sind. Es hat die Aufgabe, die Geschäfte des Vorstandes zu überwachen.
Die Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig.
Präsident
Vizepräsident
Vizepräsident
Justitiar
Kreisverbandsarzt
stellver. Kreisbereitschaftsleiterin
Vertreter Bergwacht
JRK-Kreisleiterin