Der Kreisverband wird von einem Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden bis zu zwei Stellvertretern.
Die Vorstandsmitglieder sind hauptamtlich tätig.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen der Kreisversammlung und des Präsidiums.
Ihm obliegen insbesondere:
Vorsitzender
Vorstand