Qualität und Qualitässicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V.
Im Rahmen der MDK-Qualöitätsprüfung muss nachgewiesen werden, dass Ihr Pflegepersonal regelmäßig in Erster Hilfe geschult wird und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.