• Erste Hilfe für Pflegeeinrichtungen nach §132 SGB V (MDK)

    Pflichtfortbildung für Rettungsdienstpersonal


Zielgruppe

Qualität und Qualitässicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V.

Im Rahmen der MDK-Qualöitätsprüfung muss nachgewiesen werden, dass Ihr Pflegepersonal regelmäßig in Erster Hilfe geschult wird und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.

Ansprechpartner

Stefan Weber
Ehrenamtskoordinator
Ausbildungsleiter

Rot-Kreuz-Weg 1
99817 Eisenach

E-Mail: S.Weber@KV-Eisenach.DRK.de

Tel: 03691 887-130
 

  • Dauer

    Mit unserer Ersten-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.

    Lehrgangsdauer: 2 UE

  • Kosten

    Bis 10 Teilnehmer pauschal 150,00 Euro.

    Für jeden weiteren Teilnehmer 20,00 Euro.

  • Termine

    Individuelle Terminvereinbarung - RUFEN SIE UNS AN!