Der Einsatz von Rettungshunden spielte in den beiden Weltkriegen vornehmlich in Sanitätseinheiten eine Rolle. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Rettungshundearbeit im Deutschen Roten Kreuz außer bei der Bergwacht zunächst nur noch von einigen Individualisten betrieben. Das beharrliche Bemühen dieser Spezialisten, ihre gut ausgebildeten Suchhunde in die Aufgaben und Arbeit des Roten Kreuzes einzubringen, wurde schließlich belohnt.
Der Rettungshundeführer ist als ehrenamtlicher Helfer im Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Hier nimmt er wie alle anderen am Dienst teil, wobei ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, das zeitaufwendige Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit seinem Rettungshund durchzuführen. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet.