Aufgabenbereich des Pflegefachpersonals
Im täglichen Ablauf werden folgende Aufgaben von der Pflegefachkraft wahrgenommen.
- Beobachten, Beurteilen und Dokumentieren des Gesundheitszustandes der Bewohner (z.B. Vitalzeichen, Aussehen, Ruhe- und Schlafbedürfnis, Schmerzzustand, Leistungs- und Bewegungsfähigkeit, Aktivität, Orientiertheit)
- Beobachten, Beurteilen und Dokumentieren des Verhaltens und Befindens der Bewohner und ihrer Veränderungen gegenüber sich selbst, ihrer Umgebung im Heim, ihrer Familie, ihrer Einstellung zu Leiden und Tod sowie gegebenenfalls Einleiten geeigneter Maßnahmen
- Informieren der Bewohner über alle sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten, inklusive über medizinisch- pflegerische und therapeutische Maßnahmen, soweit nicht die Kompetenz des Arztes, der Wohnbereichsleitung oder anderer Personen berührt wird
- Die Bewohner geistig aktivieren und körperlich mobilisieren; z.B.: Motivieren zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme rehabilitativer Angebote, zu Bewegungsübungen und zur aktiven Beschäftigung, Fördern von Kontakten und gegenseitiger Hilfeleistung der Bewohner untereinander, Ständiges Realitätstraining bei Bewohnern mit Störungen der Orientierung, Anleiten, Ermuntern und Hilfe leisten beim Wiedererlernen und zum selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens,
- Den Bewohner führen, ihn beim Gehen stützen und den Gebrauch von Gehwagen, Stock und anderen Hilfsmitteln einüben, erforderlichenfalls in Abstimmung mit den behandelnden Therapeuten;
- Durchführen der Körperpflege und prophylaktischer Pflegemaßnahmen bzw. Hilfestellung, Betten, Umbetten und Lagern der Bewohner sowie Hilfeleistungen beim Aufstehen, An- und Auskleiden
- Verteilen der Speisen und Hilfe leisten bei der Verabreichung der Nahrung, Überprüfen der gelieferten Speisen, Zubereiten und Verabreichen von Sondenkost, Zubereiten von Zwischenmahlzeiten, Überprüfen der Nahrungsaufnahme,
- Hilfe leisten bei der Entleerung von Blase und Darm, einschl. Anuspraeter-Versorgung, beim Abhusten und Erbrechen und Entfernen aller Ausscheidungen, Durchführung von Blasentraining
- Sachgemäßes Ausführen ärztlicher Verordnungen analog des internen Leistungskataloges
- Beraten der Bewohner in Bezug auf persönliche Hygiene, auf richtige Ernährung, auf pünktliche und konkrete Einnahme von Medikamenten und der korrekten Ausführung anderer ärztlicher Verordnungen sowie in persönlichen Angelegenheiten
- Kontakt pflegen mit den Bewohnern, bei Bedarf Erledigung persönlicher Angelegenheiten, Kontakt pflegen mit Angehörigen, Betreuern und sonstigen, den Bewohnern nahestehenden Personen
- Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und deren Betreuung,
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes, Zusammenarbeiten mit dem seelsorgerischen und sozialen Diensten,
- Einhalten von Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften
- Versorgen verstorbener Bewohner, ggf. Mithelfen beim Einleiten von Nachlaßregelungen und bei der Betreuung von Angehörigen
- Beachten der Schweigepflicht und des Datenschutzes
- Umfassendes Weitergeben von Informationen bei Dienstübergabebesprechungen
- Gewährleisten pflegenaher hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
Aufgabenbereich der Altenpfleger unter betreuungspflegerischem Aspekt
- Pflege
- Betreuung
- Beratung
Prophylaktische Maßnahmen wie: Dekubitusprophylaxe, Kontrakturprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Obstipationsprophylaxe, Parotitisprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Sturzprophylaxe und Intertrigoprophylaxe dienen der Vorbeugung und der Verhütung von Krankheiten.
Die Altenpfleger/innen arbeiten intensiv und konstruktiv mit den anderen Berufsgruppen der Einrichtung zusammen. In täglichen Dienstberatungen erfolgt ein intensiver Erfahrungsaustausch über aktuelle bewohnerbezogene Probleme und Vorhaben in den Wohngruppen.
Aufgabenbereich der Heilerziehungspfleger im Umgang mit demenziellen Bewohnern
Hierbei sind die Aufgaben für den Heilerziehungspfleger/in: Durchführung einer bewohnerbezogenen Beschäftigung auf den Wohnbereichen, Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit durch Gedächtnistraining, Bewegungsübungen oder andere geeignete Maßnahmen, Förderung und Erhaltung von Fähigkeiten, Beraten, Zeit haben als Gesprächspartner, Hilfe und Unterstützung der Bewohner bei der selbständigen Vorbereitung zum Essen und beim Essen, Anregung zur Entwicklung von eigenem Geschmack, Entscheidungen treffen, Förderung von sozialen Beziehungen, Unterstützung bei Veränderungen der Lebenssituation, Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung, z. B. beim Kennenlernen der Einrichtung, bei Spaziergängen oder – Fahrten mit unserem Firmenauto. Einbeziehen von nicht im Heim lebenden Ehepartnern bei Feiern und Ausflügen, Aktives Mitarbeiten bei der Gestaltung von Veranstaltungen und Feiern, Betreuung und Pflege Kranker und Sterbender, sowie pflegerische Prophylaxe. Im Bewohner wird die Person gesehen und nicht die Krankheit und Wert auf den Erhalt der Person gelegt. Die Betreuung geht deshalb weg von einer aufgabenzentrierten Pflege und hin zu einer erlebnisorientierten Betreuung, wobei der betroffene Mensch im Mittelpunkt steht. Dazu werden verschiedene Methoden, z. B. Sinnenanregungen, basale Stimulation, Biografiearbeit, Aromatherapie, sowie musisch orientierte Konzepte eingesetzt. Diese Therapieformen sollten ja nach Tagesform des Heimbewohners abhängig, einzeln verwandt werden. Die enge Zusammenarbeit im Team (Dienstbesprechungen) sind dabei unerlässlich.